Die Teilnahmebedingungen können auch nochmal im Original nachgelesen werden.
Teilnahmeberechtigt ist jede gewerblich betriebene, nach dem jeweiligen nationalen Recht ordnungsgemäß angemeldete Brauerei mit eigener Braustätte.
Sog. „Craft Brewer“ und/oder „Gypsy-Brewer“,
die nicht über eine eigene Braustätte verfügen, sind am Wettbewerb
teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass das von ihnen zur
Teilnahme am Wettbewerb angemeldete Bier jeweils nach ihrer eigenen,
vorgegebenen Rezeptur persönlich von ihnen in einer Braustätte gebraut
und anschließend von ihnen selbst in ihrem eigenen Namen in Verkehr
gebracht wird.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Versuchsbrauereien von
Universitäten, Schulen, Instituten sowie Versuchsbrauereien von
Brauereien und Rohstofflieferanten.
Von der Teilnahme am
Wettbewerb ausgeschlossen sind Biere, deren Bewerbung strafbare oder die
Ehre Dritter verletzende oder gegen die guten Sitten verstoßende
Inhalte aufweist. Gleichermaßen sind von der Teilnahme am Wettbewerb
ausgeschlossen Brauereien, die Biere, deren Bewerbung strafbare oder die
Ehre Dritter verletzende oder gegen die guten Sitten verstoßende
Inhalte aufweist, in Verkehr bringen, auch wenn es sich dabei um Biere
handelt, die nicht zum Wettbewerb angemeldet wurden.
Die teilnehmende
Brauerei muss das zum Wettbewerb angemeldete Bier selbst herstellen und
im eigenen Namen nicht nur einmalig in den Verkehr bringen.
Biere,
die von mehreren Brauereien und/ oder von „Craft Brewern“ und/ oder
„Gypsy-Brewern“ unter der gleichen Marke oder Rezeptur hergestellt
werden, sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Für
sog. „Collaboration Brews“ (Biere, die von einer oder mehreren
Brauereien und/oder „Craft Brewern“ und/oder „Gypsy-Brewern“
gemeinschaftlich entwickelt, gebraut und anschließend von jenen alleine
oder gemeinsam in Verkehr gebracht werden) gilt folgende Sonderregelung:
Collaboration Brews können von einer der sie herstellenden Brauereien
oder von „Craft Brewern“ oder „Gypsy-Brewer“ unter Nennung der daran
beteiligten anderen Brauereien, „Craft Brewers“ und „Gypsy-Brewers“ zum
Wettbewerb angemeldet werden, wobei eine Preisverleihung alleine an die
anmeldende und teilnehmende Brauerei, den anmeldenden „Craft Brewers“
oder „Gypsy-Brewer“ erfolgt, die/der ausschließlich berechtigt ist,
hierfür mit einer verliehenen Prämierung zu werben (Ziff. 14 dieser
Wettbewerbsbestimmungen).
Die übrigen, an dem Collaboration Brew
beteiligten Brauereien, „Craft Brewer“ oder „Gypsy-Brewer“ können bei
der Preisverleihung (Ziff. 8) als Beteiligte an dem Collaboration Brew
genannt werden, sind aber nicht berechtigt, mit einer hierfür
verliehenen Prämierung zu werben.
Der Veranstalter kann Brauereien,
„Craft Brewer“ oder „Gypsy-Brewer“, die nicht teilnahmeberechtigt sind
bzw. gegen diese Wettbewerbsbestimmungen verstoßen, die Teilnahme am
Wettbewerb untersagen oder einen verliehenen Preis nachträglich
entziehen.
Die derzeit gültigen Kategorien samt -beschreibungen können Sie hier nachlesen.
Der Veranstalter behält sich vor, weitere Kategorien zu bilden oder Kategorien zu streichen.
Jeder Teilnehmer kann lediglich ein Bier in der jeweiligen Kategorie zum Wettbewerb anmelden. Ein und dasselbe Bier darf nur in einer Kategorie am Wettbewerb teilnehmen, eine Meldung in mehreren/ verschiedenen Kategorien ist ausgeschlossen.
Der Teilnehmer garantiert, dass das angemeldete Bier die Vorgaben der Kategorie, in der es angemeldet ist, erfüllt. Maßgebend für die Vorgaben sind die Kategorien auf der Homepage..
Eine Vorprüfung durch den Veranstalter findet nicht statt.
Anmeldezeitraum | Preis in € pro Bier | |
---|---|---|
| Bier 1 und 2 | Bier 3 und weitere |
bis zum 24. Mai 2023 | 250,00 EUR | 220,00 EUR |
ab 25. Mai 2023 | 270,00 EUR | 240,00 EUR |
Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer.
Start der Anmeldung | 03. April 2023 |
Ende Frübucherrabatt | 24. Mai 2023 |
Anmeleende | 12. Juli 2023 |
Versandzeitraum | 01. - 23. August 2023 |
Expertenverkostung | 14./15. September 2023 |
Preisverleihung | 29. November 2023 auf der BrauBeviale |
Nacht der Sieger | 29. November 2023 auf der BrauBeviale |
Teilnehmer, deren Biere prämiert wurden, sind verpflichtet, für die vom Veranstalter vorher bekanntgegebenen Veranstaltungen, insbesondere die „Nacht der Sieger“, das prämierte Bier in folgenden Mengen fristgerecht an den vom Veranstalter genannten Ort:
oder
an einen Kooperationspartner des Veranstalters, dessen Namen und Adresse vom Veranstalter jeweils bekannt gegeben werden, senden.
Ist wegen Bruchs keine ausreichende Menge an Bierproben vorhanden, so ist der Veranstalter berechtigt, weitere Bierproben auf Kosten des jeweiligen Teilnehmers anzufordern. Der Versand der prämierten Biere erfolgt jeweils auf Kosten und Gefahr des Teilnehmers.
Die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässiges Handeln ist ausgeschlossen.
Diejenigen Teilnehmer, deren Biere mit Gold prämiert wurden, können im Jahr ihrer Prämierung vom Veranstalter verpflichtet werden, am Consumer‘s Favourite Award, einer regelmäßig stattfindenden Publikumsverkostung, anlässlich der BrauBeviale, oder einer anderen vom Veranstalter vorher bekannt gegebenen Veranstaltung, teilzunehmen.